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Was macht man, wenn ein Hörgerät nicht mehr ausreicht?

vom 02.10.2013, Autor: Frank Rietsche-Richberg

Sollten Hörgeräte nicht mehr ausreichen oder aus medizinischen Gründen nicht nutzbar sein, so gibt es auch hier andere Möglichkeiten. Je nach Art und Ausprägung der Hörstörung kommen teilimplantierbare und vollimplantierbare Mittelohrimplantate, Cochlea-Implantate und knochenverankerte Hörgeräte zur Anwendung.

Cochlea-Implantate (CI) sind für gehörlose und resthörige Kinder und Erwachsene geeignet, deren Innenohr (Cochlea) nicht oder nicht mehr ausreichend funktioniert, bei denen aber der Hörnerv und die zentrale Hörverarbeitung intakt sind. Ein Cochlea-Implantat besteht aus einem Implantat und dem Sprachprozessor. Das Implantat mit Empfangsspule, Dekodierungseinheit und Elektrodenträger wird operativ in die Hörschnecke eingesetzt. Der Sprachprozessor, der das Signal aufnimmt, verarbeitet und an das Implantat weitergibt, wird hinter dem Ohr getragen und sieht einem Hörgerät ähnlich. Die Spannungsversorgung des Implantats erfolgt durch die Kopfhaut hindurch mittels elektromagnetischer Induktion. Das Hören mit CI ist zunächst sehr ungewohnt, man muss nach der Operation erst wieder lernen zu hören. Viele CI-Träger vergleichen es mit dem Erlernen einer Fremdsprache.

Mittelohrimplantate (z.B. Soundbridge) sind eine Alternative für herkömmliche Hörgeräte zur Versorgung gering- bis mittelgradiger Innenohrhörstörung sowie von Schallleitungs- und kombiniertem Hörverlust. Sie sind geeignet für Schwerhörige, die aus unterschiedlichen Gründen mit konventionellen Hörgeräten nicht bzw. nicht zufriedenstellend versorgbar sind (z.B. chronische Gehörgangsentzündung, chronisches Gehörgangsekzem, operativ auf andere Weise nicht versorgbare Schallleitungshörstörung). Über Mittelohrimplantate wird entweder die Gehörknöchelchenkette direkt mechanisch in Schwingungen versetzt oder auch das Innenohr durch direkte Ankopplung an das runde oder ovale Fenster unmittelbar angeregt. Sie sind nicht geeignet für gehörlose oder ertaubte Patienten.

Knochenverankerte Hörgeräte (z.B.BAHA und Ponto) werden bei nicht operablen Schallleitungshörverlusten, bei Patienten mit Missbildungen des Außen- oder Mittelohres sowie als eine Option bei einseitiger Taubheit verwendet.

Ihr Hörplus-Akustiker berät Sie gerne. Genauere Aussagen, ob eines dieser Implantate für Sie, Ihr Kind oder einen Angehörigen infrage kommt, erfahren Sie durch Ihren behandelnden Ohrenarzt und bei einer Voruntersuchung in einer spezialisierten Klinik.

 

Frank Rietsche-Richberg
Hörgeräteakustik-Meister aus Waldmohr
www.hoergeraete-richberg.de