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Krankenkassen zahlen mehr für Hörgeräte

vom 26.02.2014, Autor: Frank Rietsche-Richberg

Seit dem 1.11.2013 zahlen Krankenkassen deutlich mehr für Hörgeräte. Wurden vorher zwischen 360 € und rund 421 € vergütet, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jetzt wesentlich mehr. Bei leicht- bis mittelgradigem Hörverlust erstatten die Krankenkassen zwischen 650 € und 740 €, bei hochgradigem Hörverlust sogar bis zu rund 841 € pro Hörgerät. Gleichzeitig wurden die Mindeststandards erhöht:
Hörgeräte, die zu dem neuen Festbetrag abgegeben werden, müssen nun folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:

  • Digitaltechnik
  • mindestens 4 getrennt einstellbare Tonkanäle
  • mindestens 3 schaltbare Hörprogramme
  • Rückkopplungs-Unterdrückung
  • Störschall-Unterdrückung

Damit ist nun gewährleistet, dass man auch hochwertige Hörsysteme zum Nulltarif, also ohne privaten Eigenanteil erhält.
Für Hörgeräte mit höherwertiger technischer Ausstattung oder kleinerer Bauform reduziert sich der private Eigenanteil durch die höheren Zuschüsse der Krankenkasse deutlich.
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Frank Rietsche-Richberg
Hörgeräte-Akustik-Meister aus Neunkirchen/Saar
www.hoergeraete-richberg.de