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Was sind eigentlich Wartungspauschalen?

vom 12.06.2014, Autor: Marco Binner

Man findet Sie schon auf dem Kostenvoranschlag: Die Wartungspauschale für das Hörgerät. Doch was ist das überhaupt? Und wie lang gilt diese? Schauen wir uns erst mal den Kostenvoranschlag an. Krankenkassen zahlen einen Festbetrag für die Hörgeräte. Zusätzlich kommt für jedes Hörsystem eine Wartungspauschale hinzu. Diese Pauschale wird von der Krankenkasse an den Akustiker bezahlt. Aber wofür ist diese?

Wenn man was kaputt geht am Hörgerät

Hörgeräte sind heutzutage kleine Computer, bestehend aus verschiedenen Bauteilen. Ein Bauteil ist z. B. das Mikrofon. Es nimmt den Schall von außen auf und leitet diesen weiter in den Verstärker. Muss das Mikrofon ersetzt werden, fallen Reparaturkosten an. Die Kosten werden nun auf die Wartungspauschale gebucht. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt nicht wirklich für genau diese Reparatur. Sie hat ja schon die Wartungspauschale bezahlt, welche diese Reparaturen abdeckt.

Wird ein Hörgerät ohne Zuzahlung (ausgenommen 10,- € gesetzliche Zuzahlung) gewählt, geht die Reparatur komplett über die Wartungspauschale. Der Kunde zahlt zur Reparatur also nicht zu. Wird dagegen ein zuzahlungspflichtiges Gerät gewählt, also ein Gerät welches einen Mehrwert hat, teilen sich die Kosten auf. Die Kasse übernimmt einen festen Betrag. Die Bauteile, in dem Fall das Mikrofon, in höherwertigen Hörgeräte sind aber hochwertiger und somit beteiligt sich der Kunde anteilig an den Reparaturkosten.

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Wartungspauschale für Hörgeräte: Was ist alles drin?

Aber auch die Inspektion ist Bestandteil der Wartungspauschale. Das heißt, die reine Sichtkontrolle des Hörgerätes ist kostenlos, es wird damit begutachtet, in welchem Zustand dies Hörgeräte sind. Das Auswechseln der Verbrauchsmaterialien wird, wie die Reparatur, anteilig vom Kunden übernommen. Auch hier gilt: wird ein zuzahlungsfreies Gerät gewählt, deckt die Krankenkassenpauschale die Unkosten.

Nacheinstellungen und Hörtests sind in der Wartungspauschale ebenfalls enthalten. Da sich das Gehör verändern kann, ist es wichtig, regelmäßig die Ohren überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls werden die Hörgeräte dann vom Akustiker neu eingestellt, um es an das veränderte Gehör anzupassen.

Und wie lange gilt diese Wartungspauschale für Hörgeräte?

Krankenkassen zahlen im Normalfall für sechs Jahre. Das bedeutet, dass die Krankenkasse alle 6 Jahre für neue Systeme bezahlt. Sie zahlen auch die Wartungspauschalen der Hörgeräte für diese Zeit. Früher wurde jede Reparatur und sogar die Nacheinstellungen zu den Krankenkassen eingereicht.

Dagegen zahlen die Krankenkassen mittlerweile nur noch die Wartungspauschale, welche im Durchschnitt ca. 140 € beträgt. Auf sechs Jahre gerechnet bedeutet dies, dass pro Jahr eine Pauschale von nur ca. 23€ pro Hörgerät zur Verfügung steht.

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Wenn Ihnen das sehr kompliziert oder theoretisch vorkommt: Fragen Sie uns einfach. Wir erklären Ihnen gerne, ob eine Wartungspauschale in Ihrem Fall zum Tragen kommt und was das für Ihre Hörgeräte bedeutet. Nehmen Sie Kontak zu unseren hörPlus+ Experten auf, wir freuen uns auf Ihre Fragen:

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