Startseite > Blog > Hörgerät verloren? – Was nun?

Hörgerät verloren? – Was nun?

vom 18.02.2016, Autor: Stefan Tiesing

Gerade eben hatte ich es noch, jetzt ist es weg. Moderne Hörgeräte werden immer kleiner. Damit steigt auch die Gefahr, eines dieser kleinen technischen Wunderwerke zu verlegen, oder gar zu verlieren. Wir erklären Ihnen, wie sie schnell und ohne großen finanziellen Verlust wieder zu neuen Hörgeräten kommen.

Wenn es passiert ist, heißt es: Nerven behalten!

Sicher haben Sie als erstes in allen Ecken nachgeschaut und überlegt, wo Sie das vermisste Hörgerät zuletzt gesehen haben. Wenn Sie erfolglos waren, sollten Sie als erstes prüfen, ob Ihre Hörsysteme eine Trackingfunktion unterstützen. Mit der passenden App auf dem Smartphone können Sie so unter Umständen prüfen, wo das gute Stück auf der Strecke blieb.

Ein Anruf beim Fundbüro ist eine gute Idee. Leider werden heutzutage immer seltener Hörgeräte beim Fundbüro abgegeben. Das liegt auch daran, dass die kleinen Hightechgeräte kaum noch als klassischen Hörgerät erkannt und Wertgegenstand eingeschätzt werden.

Wie komme ich schnell an Ersatzhörgeräte?

Eins ist klar: Es muss schnell Ersatz her. Um schnell wieder gut hören zu können, sollten Sie als nächstes mit Ihrem Akustiker in Kontakt treten. Vielleicht kann er Ihnen Leih-Hörgeräte zur Verfügung stellen. Bei hörPlus+ Akustikern gehört diese Hilfe zum Standard. Wenn der letzte Besuch beim Akustiker schon länger her ist, muss eventuell zunächst eine kurze Kontrollmessung gemacht werden, damit die Leihhörgeräte möglichst gut mit Ihrem Gehör harmonieren.

[php_everywhere instance=“11″]

Um Himmels Willen: Hörgerät nicht mehr lieferbar?

Wenn Sie eines von zwei Hörgeräten verloren haben, ist die dringendste Frage: Gibt es das noch? Ist es noch lieferbar? Mit Hilfe des großen Hörgeräte-Vergleichs hier auf hoerplus.de können Sie schon vorher nachschauen: Dort sind fast alle derzeit in Deutschland frei lieferbaren Hörgeräte enthalten. Wenn Ihr Hörgerätetyp im Vergleich auftaucht, können Sie aufatmen.

Ist Ihr Hörgerät nicht mehr in der aktuellen Datenbank, sollten Sie Ihren Akustiker fragen. HörPlus+ Akustiker sind in der Arbeitsgemeinschaft Hören organisiert. Innerhalb dieses Leistungsverbundes kommt es häufig vor, dass nicht mehr lieferbare Geräte bei einem Mitglied als Einzelstücke noch lagern und für genau solche Notfälle zur Verfügung gestellt werden können.

Zahlt die Krankenkasse etwas, wenn ich das Hörgerät verliere?

Zunächst die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse. Im Einzelfall ist das jedoch davon abhängig, um was für eine Krankenkasse es sich handelt und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Für viele gesetzliche Krankenkassen kann man sagen, dass einige wenige Voraussetzungen zu beachten sind. Ist Ihr Hörgerät noch keine 6 Jahre alt, ist zum Beispiel folgendes wichtig:

  • Eine Verordnung durch einen HNO-Arzt ist hilfreich. Aus ihr sollte hervorgeht, dass das Hörgerät verloren ging.
  • Die Krankenkasse wird von Ihnen erwarten, dass Sie eine Verlustmeldung abgeben. Sie sollten kurz beschreiben, wann und (sofern Sie es wissen) wo Sie das Hörgerät verloren haben. Schildern Sie auch, dass Ihre Suche erfolglos blieb. Bitten Sie um Kostenübernahme.
  • Der Hörgeräteakustiker erstellt ein aktuelles Audiogramm (das ist eine Hörmessung). Dieses sollte der Verlustmeldung beigelegt werden.

[php_everywhere instance=“7″]

Die gesammelten Unterlagen reicht der Hörgeräteakustiker bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann heißt es: Warten. Aber Sie haben ja zum Glück Leih-Hörgeräte. Oft ist eine Entscheidung der Krankenkasse bereits nach wenigen Tagen da, in Ausnahmefällen dauert es auch mal 2-3 Wochen.

Sobald die Krankenkassen-Genehmigung da ist, steht der Anpassung der neuen Hörsysteme nichts mehr im Weg. Beteiligt sich die Krankenkasse, so ist die Höhe oft in gleicher Größenordnung wie bei einer Hörgeräte-Neuanpassung.

Hörgeräte älter als 6 Jahre?

Sollten Ihre Hörgeräte bereits älter als 6 Jahre gewesen sein, als Sie sie verloren, so fällt die ganze Abwicklung mit der Voranfrage bei der Krankenkasse weg. In diesem Fall läuft das ganze so ab, als würden Sie neue Hörgeräte bekommen. Denn nach 6 Jahren haben Sie bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf neue Hörsysteme, sofern Bedarf besteht.

Noch mehr Infos zum Thema