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Hilfe, mein Hörgerät ist verloren! Was nun?

vom 01.02.2017, Autor: Marcus Veit

Suchen, suchen, suchen, wird das Erste sein, was jeder tut und was selten zum Erfolg führt. Nein, es ist richtig weg und bleibt verschwunden.

Wie geht es nun weiter?

Der nächste Schritt ist der Gang zum Akustiker, um das Missgeschick anzuzeigen. Der sollte einen in den Arm nehmen, trösten, und zusammen eine Sofortmaßnahme zur Überbrückung überlegen, damit die Zeit „ohne“ nicht so lange und störend ist.

Danach ist der Gang zum HNO angesagt, was ja bekanntlich dauern kann. Denn für eine „vorzeitige Wiederversorgung“, wie es im Kassenvertrag heißt, ist zwingend eine HNO-ärztliche Verordnung vorgeschrieben. Eine Empfehlung vom Hausarzt reicht nicht aus. Die vorzeitige Wiederversorgung ist immer dann gegeben, wenn die vorhandenen bzw. verlorenen Hörgeräte noch keine 6 Jahre alt waren. Bei älteren Geräten handelt es sich um eine „Regelversorgung“ und bedarf keiner ärztlichen Verordnung.

Beim HNO-Termin erfährt man das gesamte Programm von Tontest, Sprachtest und diversen begleitenden Untersuchungen und verlässt den Doktor mit einer frischen Verordnung in der Hand. Diese sollte auch bald beim Akustiker abgegeben werden, da manche Kassen auf einer Gültigkeit der Verordnung von maximal 28 Tagen recht pingelig bestehen.

Zusammen mit einer formlosen Verlusterklärung, in der der Verlust gebeichtet wird, reicht der Akustiker die Unterlagen nun zur Kasse zur Prüfung und Genehmigung ein. Das kann auch eine Weile dauern, geht aber in der Regel recht schnell. So bekommt der Akustiker nun alsbald eine Genehmigung der Krankenkasse und die Anpassung bzw. der Ersatz des verlorenen Gerätes tritt in die entscheidende Phase: Es gibt nun endlich neue Hörgeräte ans Ohr.

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Die Abrechnung erfolgt ganz normal wie bei jeder Hörgeräteversorgung: den Kassenanteil übernimmt die Kasse, den vom Kunden gewünschten Mehrwert einer höherwertigen Versorgung zahlt der Kunde selbst. Als Besonderheit gibt es hier nur eine Ausnahme bei einer Kasse, die dem Versicherten noch eine Strafe von 75,-€ je verlorenem Gerät als „Erziehungsgeld“ aufbrummt, damit dieser beim nächsten Mal auch ganz bestimmt besser auf seine Sachen aufpasst. Als ob der Verlust und die ganze Rennerei um die Wiederbeschaffung nicht schon Strafe genug wäre.

Und nun, wenn man denkt, man hat alles überstanden, kommt (nach meiner Erfahrung in etwa 90% aller Fälle) der Knaller: man findet wie aus dem Nichts das verschwundene Hörgerät wieder und es tut so, als wäre nichts gewesen. Da weiß man nun wirklich nicht, ob man weinen oder lachen soll.

Ihr HörPlus+ Hörgeräteakustiker wird sie gerne beraten.